Unterlagen

     Unterlagen, ausgestellt vom jeweiligen Land, die dem Antrag der Kandidat-Adoptiveltern an das Justizministerium beigelegt werden müssen:

  • 1. Genehmigung zur Adoption eines Kindes (Tauglichkeitsbescheinigung), ausgestellt an die Kandidat-Adoptiveltern vom zuständigen Amt gemäß des Gesetzes des jeweiligen Landes;
  • 2. Unterlagen, die bestätigen, dass den Kandidat-Adoptiveltern nicht die Elternrechte enthoben sind, ausgestellt vom zuständigen Amt gemäß des Gesetzes des jeweiligen Landes;
  • 3. Sozialbericht über die Kandidat-Adoptiveltern, der Daten auch über die anderen Familienmitglieder beinhaltet, inkl. deren Gesundheitszustand, erstellt vom zuständigen Amt des jeweiligen Landes;
  • 4. Unterlagen über den Gesundheitszustand der Kandidat-Adoptiveltern, die deren physische und psychische Gesundheit und das Fehlen von schweren chronischen, ansteckenden Geschlechtskrankheiten, AIDS, Tuberkulose und andere Krankheiten, die deren oder das Leben ihrer Bekannten gefährden, beinhalten;
  • 5. Führungszeugnisse der Kandidat-Adoptiveltern;
  • 6. Heiratsurkunde;
  • 7. Vertrag mit einer akkreditierten Vermittlungsagentur für internationale Adoptionen in der Republik Bulgarien.

Alle Unterlagen aus dem Ausland müssen in Original und in bulgarischer Übersetzung, beglaubigt von der bulgarischen Botschaft oder dem bulgarischen Konsulat im jeweiligen Land, vorgelegt werden. Unterlagen, die in einem Land, Partei an der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 über das Wegfallen der Anforderung über die Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Akten, und auf denen es eine Apostille gibt, werden in Original und in Übersetzung auf Bulgarisch, beglaubigt vom Außenministerium, vorgelegt.

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