Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird der Kandidat-Adoptierende in das Register der Adoptierenden-Ausländer eingetragen und bekommt eine Eingangsnummer gemäß der Reihenfolge des Einlangens der Unterlagen in das Justizministerium.
Die Direktion „Internationale Adoptionen“ forscht Kinder und Kandidaten, erstellt einen motivierten Bericht darüber und reicht ihn zusammen mit den Dossiers der Kandidat-Adoptiernden in den Rat für internationale Adoptionen zum Besprechen und Entscheidungstreffen ein.
Nach der Bestimmung eines Adoptierenden – Ausländer, erstellt die Direktion „Internationale Adoptionen“ einen Bericht über das Kind und schickt diesen an das Zentralorgan des Empfanglandes und an die Nationalagentur zum Schutz der in Gefahr geratenen Kinder und zur Zusammenarbeit bei internationaler Adoption, begleitet von einem Foto des Kindes in Ganzkörpergröße oder von einem Videoband.
Die Agentur benachrichtigt die Adoptiveltern und schickt ihnen eine Kopie des Berichtes, wobei sie nach dessen Erhalt antworten müssen, ob sie das Angebot über das zu adoptierende Kind annehmen oder nicht.
Im Fall, dass die Adoptiveltern das Angebot annehmen, müssen sie in einer zweimonatigen Frist nach Erhalt des Berichtes nach Bulgarien kommen, um einen persönlichen Kontakt mit dem Kind herzustellen und um zu antworten, ob sie es adoptieren möchten.
Ein Adoptierender, der das Angebot über das Kind überhaupt nicht annimmt, wird in das Register unter einer neuen Nummer mit Datum nach Erhalt der Absage im Justizministerium eingetragen.
Im Fall, dass in der zweimonatigen Frist das Justizministerium keine Antwort erhält, wird der Kandidat-Adoptierende vom Register gelöscht.
Nach der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, begleitet von einem schriftlichen Antrag, der Bestätigungen über das Einverständnis zur Adoption des konkreten Kindes, über die Zusage dass der Adoptierende mit dem Gesundheitszustand des Kindes bekannt gemacht worden ist, darüber, dass er einen Kontakt mit dem Kind hergestellt hat, sowie zur Einverständnis zum Beginn eines Gerichtsverfahrens beinhaltet, schickt das Justizministerium das Dossier an das Gericht zwecks Eröffnung eines Gerichtsverfahrens zur Adoption.
Das Sofioter Stadtgericht bespricht den Antrag in einer Frist von 14 Tagen und stellt einen Beschluss. Nach dem Inkrafttreten des Beschlusses werden die Unterlagen des Kindes für die Abreise zu den Adoptiveltern vorbereitet.